tango fuego Tangoreisen | Tango auf der Winterinsel

Anmeldebedingungen für Tangoevents auf Spiekeroog

1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Veranstaltungsanmeldung durch den Veranstalter zustande. Erfolgt die Anmeldung für mehrere Teilnehmende, so haftet der Anmeldende für deren Vertragsverpflichtungen mit.
2. Bezahlung der Teilnahmegebühr
Nach Zugang der Teilnahmebestätigung ist, abhängig vom Gesamtbetrag der gebuchten Leistung, eine Anzahlung zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 10Tage vor Reisebeginn auf das Konto des Veranstalters einzuzahlen.
3. Leistungen, Preise
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Veranstaltungsausschreibung und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung. Da das Kursniveau abhängig ist von den jeweils Teilnehmenden, bleiben Änderungen des Kursniveaus vorbehalten.
4. Änderungen des Vertrages
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
5. Rücktritt durch den/die Teilnehmenden
Die Teilnehmenden können jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn die Teilnehmenden zurücktreten oder wenn sie der Veranstaltung aus Gründen, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, fern bleiben (mit Ausnahme der unter Ziffer 7 benannten Fälle höherer Gewalt), kann der Veranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe des Ersatzanspruchs ist abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Es gilt folgender pauschalierter Anspruch: Bei einem Rücktritt bis zu 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 10% der Teilnehmergebühr, maximal jedoch € 30.- Stornokosten berechnet. Bei einem Rücktritt bis zu 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50%, bei einem späteren Rücktritt 80% der Teilnehmerkosten berechnet. Es bleibt den Teilnehmenden unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der/die Teilnehmende verlangen, dass eine dritter Person in seine/ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen nicht genügt, insbesondere nicht über adäquate tänzerische Vorkenntnisse verfügt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des/der angemeldeten Teilnehmenden, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten 30,00 Euro in Rechnung zu stellen. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt den Teilnehmenden unbenommen. Für den Teilnahmepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der/die angemeldete Teilnehmende und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. Die Rücktrittsverklärung richten sie bitte an:
tango fuego, Ralf Brand, Schnatgang 68, 49080 Osnabrück,
mail@tangofuego.de
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung .
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Teilnehmenden nachhaltig gestört wird. Das gleich gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Teilnehmerpreis. Hierauf anzurechnen ist der Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger. Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Veranstaltung zurücktreten bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 60 Teilnehmende. Die Teilnehmenden erhalten in diesem Fall den gezahlten Veranstaltungspreis umgehend zurück.
7. Außergewöhnliche Umstände, höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der/die Teilnehmende, als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Teilnehmerpreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8. Gewährleistung, Haftung
Für Sach- und Personenschäden wird keine Haftung übernommen, es sei denn, dass den Veranstalter ein Verschulden trifft.. Die Bestimmungen des Reiserechts finden keine Anwendung.
9. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung einer Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der/die Teilnehmende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Die vertraglichen Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Veranstaltung. Die Verjährung ist bis zu diesem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die von ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
10. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Teilnahmebedingungen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse ist der Sitz des Veranstalters.
11. Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).] Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.